Sven  Hagen - Versicherungen & Finanzen
Ihr Experte für Risikoabsicherung und Vorsorge 
 
 

Fragen und Antworten

Wo liegt grundsätzlich der Nutzen für mich als Kunde?
Eine umfassende Beratung und Analyse kann Sie schützen vor: überteuerten und unnötigen Versicherungen, riskanten Deckungslücken und immer mehr auftretender Altersarmut.

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich durch richtige Vertragsgestaltungen pro Haushalt durchschnittlich jährlich 400€ - in Einzelfällen sogar über 1000€ - einsparen lassen. Viele Haushalte haben alte, überteuerte Verträge, die seit Jahren einfach laufen gelassen werden. Viele teils unnötige Risiken sind mehrfach versichert, dafür sind andere teils existenzbedrohende Risiken überhaupt nicht abgesichert.

Die meisten Personen beschäftigen sich sehr ungern mit Versicherungen und Vorsorge. Viele Personen denken nur an einen entsprechenden Versicherungsschutz, wenn das Schicksal bereits erbarmungslos zugeschlagen hat. In diesen Fällen kommen neben den persönlichen Problemen auch noch finanzielle Probleme hinzu. So beschäftigen sich viele Personen z.B. erst mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die ersten Leiden auftreten. Leider ist es dann nur schwer möglich einen guten und bezahlbaren Vertrag zu bekommen.

Bei der Altersvorsorge sieht es ähnlich aus. Diese wird so lange hinausgeschoben bis es zu spät ist: Im Alter bis 20 Jahre hat man kein Geld, schließlich man möchte noch Spaß haben. Im Alter bis 35 Jahren hat man gerade angefangen zu arbeiten und man benötigt das Geld für die Weiterbildung oder möchte sich endlich mal was gönnen. Im Alter bis 50 Jahre ist eine Altersvorsorge unmöglich, da die Kinder Unsummen an Geld benötigen. Ab 60 Jahren ist es dann meist zu spät Geld für die Altersvorsorge zurückzulegen und es reift die Überlegung, dass es vor 20-30 Jahren viel einfacher gewesen wäre. Jetzt ist kein Spielraum mehr und gesundheitlich geht es auch nicht mehr so gut. Wenn es demnächst in Rente geht, muss wohl die kleine Einliegerwohnung ausreichen. - „Ach, hätte ich doch damals …..“

Wo finden die Termine statt?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass die Termine in Ihren Räumlichkeiten stattfinden. So haben wir immer alle benötigten Unterlagen vor Ort und ich kann mir direkt einen Eindruck über das zu versichernde Objekt machen (z.B. bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen). Letztendlich bestimmen aber Sie, wo die Termine stattfinden sollen. Sie können mich auch gerne - nach vorheriger Anmeldung - besuchen kommen.

Was erwartet mich als Interessent beim ersten Termin?
Bei unserem ersten Termin, werde ich erst einmal meine Tätigkeit als unabhängiger Makler erläutern. Dabei werden wir gemeinsam meine Unternehmensbroschüre durchgehen, in welcher grundsätzliche Angelegenheiten erläutert werden. In dieser Broschüre sind auch die Erstinformationen nach §11 der Versicherungsvermittlungsordnung (VersVermV) enthalten. Diese Broschüre wird Ihnen anschließend ausgehändigt.

Anschließend unterhalten wir uns über Ihr Anliegen und Ihre Bedürfnisse.

Umfassende Analyse:
Wüschen Sie eine umfassende Analyse, führe ich meist eine Bedarfsermittlung durch, d.h. es wird anhand Ihrer aktuellen Lebenssituation geprüft, gegen welche Gefahren vorgesorgt werden muss und ob eine Versicherung dafür die angemessene Form ist bzw. ob die bestehenden Versicherungen geeignet und preislich angemessen sind. Hauptziel der Analyse ist es, sicherzustellen, dass nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig versichert wird. Dafür nutze ich hauptsächlich vorgefertigte Risikoanalysebögen. Diese Risikoanalysebögen dienen dazu, Ihren Bedarf und Ihre Wünsche möglichst exakt zu erfassen. Mit Hilfe dieser Risikoanalysebögen führe ich anschließend bei mir im Büro die maklertypische Marktrecherche durch.

Spezielle Analyse:
Eine umfassende Analyse ist natürlich keine Pflicht, wobei ich diese allerdings empfehle. Ebenso ist es natürlich möglich, einzelne Analysen durchführen zu lassen, falls Sie z.B. eine ganz spezielle Versicherung im Auge haben oder nur einen ganz bestimmten Bereich analysiert haben möchten.

Was erwartet mich als Interessent beim zweiten Termin?
Bei unserem zweiten Termin, stelle ich Ihnen die einzelnen Ergebnisse meiner Marktrecherche vor. Ich werde Ihnen erläutern, welche Gesellschaften mit welchen Tarifen in meiner Marktrecherche berücksichtigt wurden. Ebenso werde ich Ihnen bestimmte Empfehlungen geben und diese nachhaltig begründen. Auswahlkriterien sind in erster Linie die jeweils gebotene Leistung, der Preis, die Sicherheit des Anbieters, die Verfügbarkeit, die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie der Ablauf der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen. Als Kunde entscheiden Sie dann, welchen Tarif sie haben möchten.

Wenn ich mich für einen Tarif einer Gesellschaft entscheide, wie geht es dann weiter?
Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, werden wir dies zunächst in einem Beratungsprotokoll festhalten. Das soll Sie vor allem vor Fehlberatung schützen, denn als Versicherungsmakler hafte ich für meine Beratungen. Nachdem wir das Beratungsprotokoll ausgefüllt und gegenseitig abgezeichnet haben, werde ich über die verschiedensten Durchführungswege den Versicherungsschutz beantragen.

Welche Voraussetzung muss ein Versicherungsmakler vorweisen?
Ausgehend von der EU-Vermittlerrichtlinie beschreibt das deutsche Recht in der Gewerbeordnung (GewO), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Anforderungen an berufliche Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse für eine Tätigkeit als Versicherungsmakler, außerdem werden die Beratungs- und Dokumentationspflichten geregelt.
In meinem speziellen Fall musste ich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeitsnachweis durch Vorlage eines Polizeilichen Führungszeugnisse und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse durch Vorlage eines Nachweises, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
- Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde anhand einer IHK-Prüfung vor, d.h. erfolgreicher Abschluss als Versicherungsfachmann (IHK)
- Eintrag ins Versicherungsvermittlerregister
- Umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten

Wie kann ich als Kunde meine Entscheidung später noch nachvollziehen?
Seit 1. Januar 2008 verpflichtet das Versicherungsvertragsgesetz unter anderem Versicherungsmakler zu einer Dokumentation der Beratung in Textform. Darin muss selbst für Dritte verständlich sein, welche Wünsche ein Kunde geäußert hat, welcher Rat ihm gegeben wurde und warum. Die Dokumentation verursacht zwar einen bürokratischen Mehraufwand, hat aber für alle Beteiligten den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

Was kostet mich eine Analyse?
Meine Analysen und Beratungen biete ich Ihnen kostenfrei an. Ich sehe die Analyse als wichtigste Grundlage für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an. Sie muss heute Pflicht für jeden sein. Ein Versicherungsvertreter einer Gesellschaft kann Ihnen solch eine Analyse nicht bieten, da er nur auf die eine Marke seiner Gesellschaft zurückgreifen kann.

Wie lange dauert ein Termin?
Diese Frage lässt sich leider schwer pauschal beantworten. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Sie eine umfassende oder spezielle Analyse haben möchten. Die Sparte der Versicherung hat auch einen Einfluss auf die Termindauer. So kann das Thema Privathaftpflichtversicherung bereits nach 30 Minuten besprochen sein, wobei ein Termin zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung schon mal über 2 Stunden dauern kann. Letztendlich bestimmen aber wieder Sie als Kunde wie lange die Beratung dauern soll. Ich komme gerne zu einem Extratermin noch einmal bei Ihnen vorbei. Bei komplizierteren Versicherungen, z.B. aufgrund umfangreicher Gesundheitsfragen, ist ein Extra-Termin meist unumgänglich.

Muss ich mich ausführlich beraten lassen?
Grundsätzlich empfehle ich Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit eine ausführliche Beratung. Allerdings haben Sie als Kunde die Möglichkeit, auf eine umfangreiche Beratung oder eine Dokumentation zu verzichten. Hierzu müssen Sie mir eine so genannte Verzichtserklärung unterschreiben. Jedoch verlieren Sie dann eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz, da ich nicht die Möglichkeit hatte, Sie ausführlich zu beraten. Alternativ können Sie auch direkt Verträge über die hier angebotenen Vergleichsrechner abschließen. Bei Problemen mit dem Versicherer, bzw. im Schadenfall stehe ich dann natürlich auch an Ihrer Seite.

Wer bezahlt eigentlich den Makler?
Der Makler wird zwar vom Kunden beauftragt, für seine Leistungen aber von den Versicherungsgesellschaften mittels Courtage „entschädigt". Deshalb entstehen Ihnen als Kunde durch die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler keine zusätzlichen Kosten. Die Courtage ist Teil der Versicherungsprämie, die der Versicherungsnehmer an das Versicherungsunternehmen zahlt. Der Versicherer zahlt dann die Courtage an den Makler aus. Die Vorschläge und Eindeckungen des Versicherungsmaklers richten sich jedoch nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden - die Kundeninteressen stehen ganz klar im Vordergrund. Außerdem haften Versicherungsmakler für eine Falschberatung. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers wird also nicht dadurch beeinträchtigt, dass seine Vergütung in die Versicherungsprämie einkalkuliert worden ist.

An wen wende ich mich, wenn ich dann mal Fragen zum Vertrag habe oder z.B. einen Schadensfall habe?
Diese Frage ist einfach zu beantworte: Immer an mich. Egal welches Anliegen Sie haben, ich betreue Sie rund um Ihren Versicherungsschutz und kann Sie auch vor der Versicherungsgesellschaft vertreten, wenn Sie das wünschen. Dafür gibt es den so genannten Maklervertrag und die Maklervollmacht. Ein Muster können Sie sich ebenfalls im Link-Bereich vorab anschauen und auch herunterladen.